Sie sind Teil eines multiprofessionellen Netzwerks und so in der Lage, schnell den Kontakt zu Fachkräften anderer Versorgungsbereiche herzustellen und im Einzelfall zu kooperieren. Sie werden mit Fachinformationen versorgt und dabei unterstützt, sich mit Netzwerkpartnerinnen und -partner auszutauschen. Als Mitglied der Münchner Hilfenetzwerke dürfen Sie unser Signet verwenden und auf dieses Qualitätsmerkmal hinweisen.
Sie verpflichten sich mit ihrem Beitritt freiwillig zur Einhaltung aller in den Grundsätzen interdisziplinärer Kooperation niedergelegten Haltungen, Zielsetzungen und Arbeitsweisen. Dazu gehört, sich nach Möglichkeit am Round-Table-Verfahren zu beteiligen, solche zu initiieren und für ihre Netzwerkpartnerinnen und -partner ansprechbar zu sein.
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass sie in München als Fachkraft mit Kindern und ihren psychisch erkrankten oder suchtkranken Eltern (potentiell) befasst sind.
Sie werden Mitglied in den Münchner Hilfenetzwerken durch einen Beitritt und die Anerkennung der Grundsätze interdisziplinärer Kooperation. Nach Ihrem Beitrittsgesuch setzen wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung.
Sie können sich direkt an die Netzwerkmitglieder wenden oder sich mit der Koordinationsstelle in Verbindung setzen.
Sie können die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft in Anspruch nehmen. Diese sind für Sie in den Münchner Sozialbürgerhäusern und Erziehungsberatungssstellen ansprechbar. Für Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, ist die Beratung zum Kinderschutz im Stadtjugendamt verfügbar. Ärztinnen und Ärtze können sich an die bundesweite medizinische Kinderschutzhotline wenden.
Die Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Liegen allerdings gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, sind alle Fachkräfte zur Abklärung und zum Handeln gesetzlich verpflichtet. Dazu gehört das Ansprechen und Finden von Lösungen mit der Familie, die Inanspruchnahme einer anonymisierten Beratung zum Thema Kinderschutz und ggf. die Mitteilung an das Jugendamt und die Bereitstellung entsprechender Daten.
Interdisziplinäre Kooperation ist eine Herausforderung. Bei der Vielzahl der Akteure in München kann sie nicht immer gelingen. Versuchen Sie selbst, konstruktiv Störungen der Zusammenarbeit zu beseitigen. Erinnern Sie Ihre Netzwerkpartnerinnen und -partner an die „Grundsätze interdisziplinärer Kooperation“. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, nehmen Sie Kontakt mit der Koordinationsstelle auf und lassen Sie sich zum weiteren Vorgehen beraten.